Auf Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) wird der 500-Euro-Schein zum Ende des Jahres 2018 abgeschafft und damit nicht mehr produziert sowie ausgegeben. Somit enthält die mit neuen Sicherheitsmerkmalen ausgestattete zweite Euro-Banknotenserie schon keinen 500-Euro-Schein mehr. Verbraucher und Besitzer dieser Stückelung müssen sich jedoch keine Gedanken machen, denn die alten, bereits im Umlauf befindlichen Scheine behalten dauerhaft ihre Gültigkeit und bleiben gesetzliches Zahlungs- sowie Wertaufbewahrungsmittel.
Dies bedeutet: Geschäfte müssen die lilafarbene Banknote weiterhin annehmen, es sei denn, der zu zahlende Betrag steht in keinem Verhältnis zum Wert des Scheins. So kann sich beispielsweise der Bäcker weigern, einen 500-Euro-Schein anzunehmen, wenn Kunden ihre Sonntagsbrötchen damit bezahlen wollen. Die nationalen Zentralbanken des Eurosystems tauschen die 500er-Banknoten auf Wunsch jedoch in kleinere Scheine um. Darüber hinaus ziehen die Banken im Euro-Raum die alten Scheine nach und nach ein und leiten sie an ihre Zentralbank weiter. Geht zum Beispiel ein 500-Euro-Schein über die Einzahlung am Geldautomaten bei einer Bank ein, wird er nicht erneut in Umlauf gebracht. Die Deutsche Bundesbank und die Österreichische Nationalbank werden die 500-Euro-Banknote letztmals am 26. April 2019 ausgeben. Alle anderen nationalen Zentralbanken des Eurosystems beenden ihre Ausgabe schon am 26. Januar 2019.
Grund der Entscheidung des EZB-Rats zur Abschaffung des 500-Euro-Scheins ist die Vermutung, dass vor allem Banknoten mit hohem Nennwert illegale Aktivitäten unterstützen. Hohe Bargeldsummen lassen sich unter anderem leichter transportieren und aufbewahren. So wiegt eine Million Euro in 500-Euro-Scheinen gerade einmal 2,2 Kilogramm und passt in eine Handtasche. Bei einer Million Euro in 100-Euro-Scheinen hingegen müssen schon 10,2 Kilogramm verstaut und getragen werden.
Informationen der Deutschen Bundesbank