Vom Naturaltausch über die Zahlung mit Metallen wie Gold und Silber bis hin zum Zahlungsverkehr mit Münzen und Papiergeld – Zahlungsmittel unterlagen schon immer dem Wandel der Zeit. Nach wie vor stehen Karten zum bargeldlosen Bezahlen im Vordergrund. Die kleine Plastikkarte wurde 1949 in den USA erfunden und hat seitdem ihren Siegeszug rund um den Globus angetreten. Allein in Deutschland sind heute nahezu 100 Millionen Karten im Umlauf.
Die große Beliebtheit der Karten rührt daher, dass man mit ihnen immer und überall "flüssig" ist. Es gibt verschiedene Arten von Karten, die unterschiedliche Funktionen haben. Man unterscheidet: Debitkarten (girocards) und Kreditkarten.
Kreditkarte
Kreditkarten, unter anderem Visa, MasterCard, Diners Club, American Express, gewähren ihrem Inhaber für kurze Zeit – wie der Name sagt – einen Kredit, das heißt der Karteninhaber kauft heute ein, bezahlt aber später, im Regelfall am Monatsende. Dieses Prinzip funktioniert nur, weil hinter jeder Kreditkarte ein Girokonto des Karteninhabers steht und die Akzeptanzstellen (Geschäfte, Hotels, Versandhäuser) wissen, dass sie ihr Geld tatsächlich erhalten werden.
girocard
Mit der girocard (früher ec-Karte genannt) ist der Zugang zum eigenen Girokonto. Mit dieser Bankkarte kann man bargeldlos über das eigene Girokonto verfügen: Zum Beispiel kann der Karteninhaber im Handel damit bargeldlos bezahlen oder vom Geldautomaten Bargeld vom eigenen Girokonto abheben. Anders als bei Kreditkarten wird bei der girocard das Konto unmittelbar nach dem Zahlungsvorgang belastet. In Deutschland besitzen nach Angaben der Deutschen Bundesbank rund 97 Prozent mindestens eine girocard und 32 Prozent eine Kreditkarte.
Umgang mit Geld erlernen: Jugendgirokonto
Viele Banken haben spezielle Angebote für Jugendliche, damit sie in einem geschützten Rahmen den Umgang mit Geld und bargeldloser Zahlung lernen können. Das Jugendkonto ist vergleichbar mit einem normalen Girokonto, allerdings wird das Konto auf Guthabenbasis geführt; es kann also nicht überzogen werden. Jugendliche ab in der Regel zwölf Jahren können über ihre Eltern ein Jugendkonto beantragen. Mit der dazugehörigen Kontokarte können die Jugendlichen in Geschäften bargeldlos bezahlen, Überweisungen tätigen und an Geldautomaten selbstständig Geld abheben. Auch die Einrichtung von Daueraufträgen ist mit dem Jugendkonto möglich. Wie bei einem normalen Girokonto können die Jugendlichen alle getätigten Bankgeschäfte über Kontoauszüge verfolgen. Zur Sicherheit dürfen Eltern das Jugendkonto bis zur Volljährigkeit ihres Kindes einsehen.
Kreditkarten mit vorausbezahltem Guthaben
Für ältere Jugendliche, die beispielsweise wegen eines Auslandsaufenthalts eine Kreditkarte benötigen, gibt es die mit einem vorausbezahlten Guthaben funktionierende Kreditkarte ("BasicCard"). Sobald sie mit einem bestimmten Guthaben aufgeladen ist, können die Jugendlichen bargeldlos mit ihr bezahlen und dabei die Vorteile einer Kreditkarte nutzen. In Verbindung mit einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) ist es sogar möglich, an geeigneten Geldautomaten Geld abzuheben. Per Überweisung oder Dauerauftrag auf das entsprechende Konto lässt sich die Kreditkarte aufladen. Die Jugendlichen kontrollieren ihre getätigten Bankgeschäfte entweder anhand ihrer Kreditkartenabrechnung oder aber per Internet oder Telefon. Wie beim Jugendkonto haben Eltern auch bei der Kreditkarte für Jugendliche das Recht, die Kontobewegungen einzusehen.
Zum Arbeitsblatt "Bezahlen heute und in Zukunft: Smartphone oder Geldbörse?" (PDF)