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Foto: Fotolia; RRF

Europa wächst zusammen: Bargeldlos zahlen mit SEPA


Seit 1. Februar 2014 wird der bargeldlose Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union einheitlich. Dies erfolgt im Rahmen der politischen Umsetzung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums SEPA. Dieser sorgt für europäische Standards und Regeln im Zahlungsverkehr bei Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Aktuell besteht der SEPA-Zahlungsraum aus 34 europäischen Staaten. Dieser setzt sich aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco, San Marino und der Schweiz zusammen. Damit können mehr als 500 Millionen Menschen SEPA nutzen.

Unternehmen müssen seit 1. Februar, allerspätestens ab 1. August 2014 die neuen Zahlverfahren einsetzen. Verbraucher haben zwar noch bis 2016 Zeit; es ist aber ratsam, schon jetzt die SEPA-Verfahren anzuwenden. Bereits seit 2003 führen alle Girokonten die internationale Bankkontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC als Kontoadressen auf. Sie werden bei Nutzung der neuen SEPA-Zahlmethoden angegeben und sind beispielsweise auf den eigenen Kontoauszügen oder der Bankkarte zu finden.

IBAN und BIC

Die IBAN (International Bank Account Number) besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus einem Länderkennzeichen und einer Prüfziffer zusammensetzt, sowie einer national festgelegten Komponente – für Deutschland die Bankleitzahl und die Kontonummer. In Deutschland besteht die IBAN aus 22 Buchstaben und Ziffern. Der BIC (Bank Identifier Code), oftmals auch noch als SWIFT-Code bezeichnet, ist entweder 8 oder 11 Stellen lang. An der fünften und sechsten Stelle ist ein Länderkennzeichen zu finden, zum Beispiel DE für Deutschland.

SEPA-Verfahren

Im Rahmen der Umsetzung von SEPA werden den Bankkunden drei europäische Standard-Zahlungsinstrumente zur Verfügung gestellt: die Euro-Überweisung (SEPA), das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren. Das neue SEPA-Basis-Lastschriftverfahren enthält wesentliche Elemente des in Deutschland heute stark genutzten Einzugsermächtigungs-Lastschriftverfahrens. Das neue SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren ist vergleichbar mit dem Abbuchungsauftrags-Lastschriftverfahren in Deutschland.

Für Kartenzahlungen wurden europaweit einheitliche Anforderungen definiert. Die Karten enthalten einen fälschungssicheren Chip (EMV-Chip), der neben dem Magnetstreifen die relevanten Kartendaten enthält.

Arbeitsblatt "Alles ist SEPA" für Sekundarstufe I (PDF)
 


 

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