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Finanzthemen

Foto: Adobe Stock; blende40

Auch im Alter abgesichert


Staatliche Förderung der Riester-Rente

Mittlerweile werden einige Altersvorsorgeprodukte vom Staat bezuschusst, zum Beispiel die Riester-Rente. Insbesondere jeder, der gesetzlich rentenversichert, Beamter oder Landwirt ist – oder einen Ehepartner aus diesem Personenkreis hat –, kann freiwillig einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag (Riester-Rente) abschließen. Hierfür stehen verschiedene Finanzprodukte zur Auswahl: Banksparpläne, Fondssparpläne, Rentenversicherungen und Bausparverträge. Die Riester-Rente bietet verschiedene Sicherheitsaspekte, die Anbieter solcher zertifizierten Verträge garantieren:

  • Die eingezahlten geförderten Beträge und die staatlichen Zulagen stehen zu Beginn der Auszahlungsphase für die gesetzlich vorgeschriebenen Auszahlungsvarianten zur Verfügung (Kapitalerhalt).
  • Die Altersversorgung wird in Form einer gleich bleibenden, regelmäßigen Leistung bis an das Lebensende gezahlt (lebenslange Rente). Bei allen Anlageformen ist also sichergestellt, dass der Sparer bei Fortführung des Vertrags bis zum Beginn der Auszahlungsphase kein Geld verliert. Die Höhe der später dann tatsächlich ausgezahlten Rente hängt wesentlich vom Anlageerfolg der gewählten Anlageform ab.

Die Grundzulage für Riester-Verträge liegt bei 154 Euro im Jahr. Wird der Vertrag spätestens in dem Jahr abgeschlossen und erstmalig bespart, in dessen Verlauf der Sparer das 25. Lebensjahr vollendet hat, so erhöht sich diese Grundzulage einmalig für das erste Ansparjahr um 200 Euro (so genannter Berufseinsteiger-Bonus). Für Kinder gibt es noch eine zusätzliche Kinderzulage von bis zu 300 Euro. Außerdem können die Beiträge zur Riester-Rente in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden.


 

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