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Finanzthemen

Foto: Fotolia; moiolo

Das Bankensystem in Deutschland


Auf drei Säulen gebaut
Das Bankensystem in Deutschland ist ein Universalbankensystem. Man unterscheidet drei Hauptgruppen von Universalbanken: Privatbanken, öffentlich-rechtliche Kreditinstitute und Genossenschaftsbanken.

Private Banken
Der Sektor der Privatbanken umfasst die Großbanken, die Zweigstellen ausländischer Banken sowie einige private Regionalbanken und sonstige Kreditbanken. Zu den Großbanken gehören heute die Deutsche Bank (einschließlich der Marke Postbank), die Commerzbank und UniCredit Bank. Diese Großbanken sind in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft organisiert, bedienen den deutschen Raum und sind in ihren Geschäftsaktivitäten zum Teil auch international ausgerichtet.

Sparkassen
Zum öffentlich-rechtlichen Finanzsektor werden die Sparkassen mit ihren Landesbanken gezählt. Ihre Eigentümer sind öffentlich-rechtliche Träger, also Gemeinden, Kreise oder Länder. Das jeweilige Geschäftsgebiet einer Sparkasse ist in der Regel auf das Gebiet ihres Trägers begrenzt, sodass sie rein regional tätig sind. Ihr Geschäftsschwerpunkt ist die Förderung von Sparen und Vermögensbildung sowie die Kreditversorgung der regionalen Bevölkerung und des Mittelstands. Die DekaBank Deutsche Girozentrale fungiert als zentrale Vermögensverwaltung der deutschen Sparkassen-Finanzgruppe und bietet verschiedene Investmentfonds. Die von einzelnen oder mehreren Bundesländern getragenen Landesbanken, zum Beispiel die Helaba oder Bayerische Landesbank, erfüllen für die angeschlossenen Sparkassen weitere Funktionen, die die Sparkassen aufgrund ihrer Größe nicht selbst anbieten können. Das sind zum Beispiel Wertpapiergeschäfte, internationaler Zahlungsverkehr oder die Organisation von größeren Krediten. Die Produkte der Landesbanken werden von den angeschlossenen Sparkassen vertrieben.

Genossenschaftsbanken
Die dritte Hauptgruppe bilden die Genossenschaftsbanken (Volksbanken und Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehenskassen, PSD Banken sowie genossenschaftliche Spezialinstitute). Bei den Genossenschaftsbanken sind über die Hälfte ihrer rund 30 Millionen Kunden gleichzeitig auch Mitglieder; sie haben Genossenschaftsanteile bei ihrer Bank erworben. Mit einer Mitgliedschaft werden die Kunden zu Teilhabern des Kreditinstituts – zu so genannten Anteilseignern. Die Genossenschaftsbanken sind regional ausgerichtet und verfügen mit ihrem dichten Zweigstellennetz in städtischen wie in ländlichen Regionen über eine hohe Präsenz. Das Hauptgeschäft der Genossenschaftsbanken liegt im Privatkunden- und Firmenkundengeschäft. Ähnlich wie die Landesbanken im Sparkassensektor fungiert hier die DZ Bank als Zentralinstitut und ermöglicht den Genossenschaftsbanken die Abwicklung des Auslandsgeschäfts, die Bereitstellung von Kapitalmarktprodukten, die Betreuung größerer Firmenkunden und die Risikoteilung im Kreditgeschäft. Zusammen mit dieser genossenschaftlichen Zentralbank sowie Finanzdienstleistungsunternehmen der genossenschaftlichen Finanzgruppe, zu denen unter anderem die Bausparkasse Schwäbisch-Hall, zwei Hypothekenbanken und eine Fondsgesellschaft gehören, können daher selbst kleine Volksbanken und Raiffeisenbanken ihren Kunden als Universalbank sämtliche Bankgeschäfte anbieten.

Spezialbanken
Neben den Universalbanken in Deutschland gibt es Spezialbanken, die nur eine oder sehr spezielle Bankleistungen anbieten. Hierzu zählen die Pfandbriefbanken und Bausparkassen. Eine Sonderrolle übernehmen die Förderkreditinstitute des Bundes und der Länder, beispielsweise die KfW-Bankengruppe, die über die Hausbanken Förderprogramme für Privatpersonen und Unternehmen, insbesondere für Investitionen in Technologien, für den Hausbau oder im Umweltschutz, anbietet. Sowohl die Universalbanken als auch die Spezialbanken (mit Ausnahme der Förderkreditinstitute) treten als Wirtschafts- und Dienstleistungsunternehmen auf und stehen in direktem Geschäftskontakt mit ihren Kunden. Daher werden sie ebenfalls als Geschäftsbanken bezeichnet.

Funktion der Deutsche Bundesbank
Neben den Geschäftsbanken zählt auch die Deutsche Bundesbank zum deutschen Bankensystem. Bis Ende 1998 war sie als bundesdeutsche Zentralbank für alle geldpolitischen Entscheidungen und die Stabilität der Währung verantwortlich. Seither ist die Bundesbank Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und des Eurosystems. Auch im Eurosystem ist es das vorrangige Ziel, die Gewährleistung der Preisstabilität, das heißt den Wert des Euros, zu sichern. Gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kommt der Deutschen Bundesbank im nationalen Bereich auch die wichtige Rolle der Bankenaufsicht zu.


 

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