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Finanzthemen

Foto: Fotolia; Filippo Arosio

Einlagensicherung – so schützt die Bank dein Geld


Entwicklung der Einlagensicherungen in Deutschland und Europa

1998 wurden in Deutschland gesetzliche Regelungen durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) geschaffen, das auf einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 1994 basierten. Zuletzt standen die Bestimmungen zum Schutz der Kundengelder während der weltweiten Finanzmarkt- und europäischen Staatsschuldenkrise 2007 bis 2009 sowie während der europäischen Staatsfinanzenkrisen seit 2012 wiederholt auf dem Prüfstand, als einzelnen Banken oder ganzen Staaten eine Insolvenz drohte.

Deshalb hat die Europäische Kommission an der Aktualisierung der bisherigen europaweit einheitlichen Regelung aus dem Jahr 1994, wie die Banken ihre Kundengelder schützen, gearbeitet. 2014 nun hat das Europäische Parlament eine neue Richtlinie verabschiedet, wie die Banken zukünftig die Kundengelder noch besser schützen müssen. In Deutschland war das Schutzniveau im Vergleich zu anderen europäischen Ländern bereits hoch und der Einlagenschutz erfolgreich.

Abgelöst wurde das zuvor geltende deutsche Gesetz EAEG per 3. Juli 2015 durch das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG), das die 2014 eingeführte neue europäische Richtlinie in deutsches Recht übertrug und seitdem gilt. Die europäische Richtlinie schafft ein einheitliches Niveau der Einlagensicherungssysteme in Europa. Dazu gehört vor allem die Vorschrift, dass Banken überall in Europa Kundeneinlagen in Höhe von 100.000 Euro pro Kunde und Bank absichern müssen, und dass die Kunden ein schnelles Recht auf Entschädigung erhalten.

Weiterhin umfassender Schutz der freiwilligen Sicherungssysteme in Deutschland

Die die EU-Vorgaben ergänzenden freiwilligen Systeme in Deutschland gewähren weiterhin einen umfassenderenSchutz. So dürfen insbesondere auch auf Basis der neuen Regeln in Europa die schon lange bestehenden freiwilligen Sicherungssysteme der deutschen Kreditwirtschaft, die weit über den gesetzlich vorgegebenen Schutz hinausgehen, beibehalten werden. Je nach Bankengruppe (Genossenschaftsbanken, private Banken, Sparkassen sowie andere öffentlich-rechtliche Institute) unterscheiden sich in Deutschland die freiwilligen Systeme.

Institutsschutz bei Genossenschaftsbanken und Sparkassen bleibt bestehen

Die Genossenschaftsbanken haben seit über 80 Jahren ein eigenständiges Schutzsystem, das über die gesetzlichen Vorschriften hinausgeht. Bei den Volksbanken und Raiffeisenbanken greift der Institutsschutz und damit auch der vollständige Einlagenschutz. Institutsschutz bedeutet, dass eine Bank bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten bereits so früh unterstützt wird, dass eine Bankinsolvenz und damit eine Gefährdung der Gelder der Kunden gar nicht erst eintreten können. Gesichert sind auch Inhaberschuldverschreibungen, welche die Banken selbst aufgelegt haben.

Das Sicherungssystem funktioniert so: Gerät ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten, stellt ein Garantiefonds, der aus Beitragszahlungen der angeschlossenen Institute gespeist wird, so viel Geld zur Verfügung wie erforderlich ist, damit die Bank alle ihre Verpflichtungen erfüllen kann. Der Sicherungseinrichtung gehören alle Mitgliedsbanken des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) an. Um der EU-Richtlinie zu entsprechen, wurde neben dieser bestehenden (freiwilligen) BVR-Sicherungseinrichtung mit ihrem Institutsschutz eine separate Gesellschaft als hundertprozentige Tochter des BVR namens BVR Institutssicherung GmbH gegründet. Sie gewährleistet den gesetzlichen Einlagenschutz bis 100.000 Euro im Entschädigungsfall, stellt aber zugleich durch den Institutsschutz für die Banken der genossenschaftlichen FinanzGruppe einen vollumfänglichen Schutz bereit.

Ähnlich wie die Genossenschaftsbanken hat auch die Sparkassen-Finanzgruppe einschließlich der Landesbanken ein eigenständiges freiwilliges Sicherungssystem. Über einen mehrstufigen Haftungsverbund wird auch hier der Schutz eines Instituts gewährleistet. So erhält eine in Not geratene Sparkasse oder Landesbank Hilfe aus verschiedenen Sicherungsfonds dieses Haftungsverbundes.

Zweistufiges System bei Privatbanken

Für die Privatbanken existiert ein zweistufiges System: Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken gewährleistet den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz der Bankkunden, also alle Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde. Der freiwillige Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) übernimmt die Schäden, die einem Kunden darüber hinaus entstehen: seit 2015 bis Ende 2019 je Gläubiger in einer Höhe von 20 Prozent des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank, anschließend bis zum Ende des Jahres 2024 in Höhe von 15 Prozent und ab dem 1. Januar 2025 dann 8,75 Prozent des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Für einen Teil der öffentlich-rechtlichen Banken, darunter die bundes- und ländereigenen Förderbanken, greift ein ähnliches zweistufiges Sicherungssystem wie bei den Privatbanken über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB).

Arbeitsblatt "Einlagensicherung in Europa" für Sekundarstufe II (PDF)


 

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