Die Genossenschaftsbanken (Volksbanken und Raiffeisenbanken, Spar- und Darlehenskassen, PSD Banken sowie genossenschaftliche Spezialinstitute) sind eine der drei wichtigen Bankengruppen in Deutschland. Die 697 Genossenschaftsbanken sind regional ausgerichtet und verfügen mit ihrem dichten Zweigstellennetz in städtischen wie in ländlichen Regionen über eine hohe Präsenz.
Das Hauptgeschäft der Genossenschaftsbanken liegt im Privatkunden- und Firmenkundengeschäft. Zur genossenschaftlichen Bankengruppe gehört auch deren Zentralinstitut DZ Bank. Sie ermöglicht den Genossenschaftsbanken die Abwicklung des Auslandsgeschäfts, die Bereitstellung von Kapitalmarktprodukten, die Betreuung größerer Firmenkunden und die Risikoteilung im Kreditgeschäft. Zusammen mit diesem genossenschaftlichen Zentralinstitut sowie Finanzdienstleistungsunternehmen der genossenschaftlichen Finanzgruppe, zu denen unter anderem auch die Bausparkasse Schwäbisch-Hall, mehrere Hypothekenbanken und eine Fondsgesellschaft gehören, können daher selbst kleine Volksbanken und Raiffeisenbanken ihren Kunden als Universalbank sämtliche Bankgeschäfte anbieten. Eine Besonderheit des genossenschaftlichen Bankensektors liegt darin, dass die einzelnen Genossenschaftsbanken selbst Eigentümer des Zentralinstituts DZ Bank sind.
Bei den Genossenschaftsbanken sind heute über die Hälfte der rund 30 Millionen Kunden gleichzeitig auch Mitglieder ihrer Bank; sie haben Genossenschaftsanteile erworben. Mit einer Mitgliedschaft werden die Kunden zu Teilhabern des Kreditinstituts – zu so genannten Anteilseignern. In dieser Position können sie die Zukunft ihrer Bank bis zu einem bestimmten Grad mitbestimmen und über die ausgeschüttete Dividende vom Gewinn des Kreditinstituts profitieren. Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme, die unabhängig von der Höhe seines Geschäftsanteils in Mitgliederversammlungen gleich stark gewichtet wird. Kunden besitzen die Möglichkeit, einer Genossenschaftsbank als Mitglieder beizutreten. Dazu füllt man eine Beitrittserklärung aus und erwirbt eine gewisse Anzahl an Geschäftsanteilen.
Die ersten Genossenschaftsbanken wurden schon Mitte des 19. Jahrhunderts in Zeiten der Industrialisierung als Organisationen der gemeinschaftlichen Selbsthilfe gegründet. Der Mittelstand, beispielsweise Landwirte und Handwerker, konnte sich so gegenseitig mit Finanzmitteln aushelfen und kam zu mehr Wohlstand. Diese Grundidee der Hilfe zur Selbsthilfe der Gründungsväter Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch wird auch heute von den Genossenschaftsbanken gelebt.
Zum Arbeitsblatt "Die Idee des Genossenschaftswesens" für Sek I
Zum Arbeitsblatt "Grundprinzip der Genossenschaftsbanken" für Sek II
Erklärvideo "Was ist eine Genossenschaft?" unseres YouTube-Kanals
Website zu Schülergenossenschaften schuelergeno.de